Einzelunternehmen abgemeldet, als GmbH weitergemacht? Die Finanzverwaltung prüft jetzt genauer
Wer sein Einzelunternehmen abgemeldet und die Tätigkeit anschließend über eine GmbH fortgesetzt hat, sollte jetzt aufmerksam sein: Die Finanzverwaltung Berlin nimmt sich derzeit vermehrt genau diese Fälle vor.
Worum geht es?
Der klassische Fall: Ein Einzelunternehmer – egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – meldet sein Unternehmen ab und macht über eine neu gegründete GmbH weiter. Was auf den ersten Blick wie ein sauberer Übergang aussieht, ist steuerlich hochproblematisch.
Denn wer ein Einzelunternehmen abmeldet und den Betrieb in eine GmbH überführt, hat steuerlich gesehen keine einfache Umfirmierung vorgenommen. Er hat sein Einzelunternehmen aufgegeben – und dabei entsteht ein Aufgabegewinn, der voll zu versteuern ist.
Das Problem: Verdeckte Einlage des Firmenwerts
Das eigentliche Kernproblem liegt in der verdeckten Einlage des Firmenwerts in die GmbH. Der über Jahre aufgebaute Firmenwert – Mandantenstamm, Kundenbeziehungen, Know-how, Marke – wandert in die GmbH, ohne dass dafür ein angemessener Preis gezahlt wird. Steuerlich führt das zur Aufdeckung stiller Reserven beim Einzelunternehmen.
Die Folge: Der Aufgabegewinn wird so berechnet, als hätte der Einzelunternehmer seinen gesamten Betrieb zum Verkehrswert veräußert. Und dieser Gewinn ist einkommensteuerpflichtig.
Die Größenordnung ist enorm
Die Steuernachforderungen fallen oft deutlich höher aus, als Betroffene erwarten:
- Bei kleineren Betrieben liegen die Nachforderungen regelmäßig im Bereich von mehreren hunderttausend Euro
- Wir haben bereits Fälle gesehen, in denen Millionenbeträge gefordert wurden
Hinzu kommen Zinsen auf die Nachzahlung – und die summieren sich über die Jahre erheblich.
Betrifft Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen
Egal ob Arzt, Anwalt, Berater, Handwerker oder Händler: Wer als Einzelunternehmer tätig war und den Betrieb in einer GmbH fortführt, ist betroffen. Die Finanzverwaltung unterscheidet hier nicht nach Branche.
Frühzeitig handeln – steuerneutrale Lösungen sind oft noch möglich
Die gute Nachricht: Wer sich früh genug meldet, hat in vielen Fällen noch Handlungsspielraum. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Übertragung rückwirkend steuerlich sauber gestalten und steuerneutrale Lösungen finden.
Entscheidend ist, dass Sie nicht erst reagieren, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Je früher wir gemeinsam die Situation analysieren, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie in den letzten Jahren Ihr Einzelunternehmen abgemeldet und als GmbH weitergeführt haben – oder wenn Sie genau diesen Schritt planen – lassen Sie Ihre Situation prüfen.
Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihren Fall an und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.