Aufträge in die Schwester-GmbH schieben? Der Preis heißt verdeckte Gewinnausschüttung
„Gehört doch beides mir.“ Wer Aufträge zwischen zwei eigenen GmbHs verteilt, ohne die Zuordnung zu regeln, produziert eine verdeckte Gewinnausschüttung – versteuert bei beiden Gesellschaften und zugerechnet an einen Gesellschafter, bei dem nichts angekommen ist. Was der BFH verlangt und wie es sauber geht.
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