Familien-Steuergestaltung
Anerkannte Gestaltungen, mit denen du Vermögen sicher über Generationen weitergibst – Familienpool, Familien-KG, Ehegattenschaukel und Vermögensnachfolge aus einer Hand.
Vermögen über Generationen halten
Du hast Vermögen aufgebaut – ein Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen – und willst, dass es planvoll in die nächste Generation übergeht. Ohne Zersplitterung, ohne unnötige Steuerlast, ohne Streit. Dafür gibt es im deutschen Steuerrecht bewährte Wege. Wir gestalten sie so, dass sie auch nach Jahren einer Prüfung standhalten.
Familienpool / Familiengesellschaft
Du bündelst dein Vermögen unter einem Dach – als GmbH, GbR oder Familien-KG. Stimmrechte, Ausschüttungen und Nachfolge regelst du selbst, im Gesellschaftsvertrag. So behältst du die Steuerung in der Hand, während du Schritt für Schritt Anteile an die nächste Generation überträgst. Steuerlich nutzt du die schenkungsteuerlichen Freibeträge planbar über die Jahre.
Familien-KG
Die Familien-Kommanditgesellschaft ist eines der bewährtesten Gestaltungsvehikel für vermögende Familien. Ihr als Eltern führt die Gesellschaft, eure Kinder werden als Kommanditisten am Vermögen beteiligt – ohne eigene Geschäftsführungsmacht. So nutzt ihr alle zehn Jahre erneut die schenkungsteuerlichen Freibeträge und übergebt Vermögen schrittweise, ohne die Kontrolle abzugeben. Voraussetzung: eine Vertragsgestaltung, die einer steuerlichen Prüfung standhält.
Ehegattenschaukel
Die Ehegattenschaukel ist eine anerkannte Gestaltung, mit der du unter Ehegatten Vermögensgegenstände steueroptimiert überträgst. Klassische Anwendungsfälle: Du hebst über einen entgeltlichen Übertrag den steuerlichen Buchwert einer Immobilie und gewinnst so neuen Abschreibungsspielraum. Oder du verlagerst Vermögen gezielt auf deinen Ehegatten, damit für die spätere Übergabe an die Kinder beide Elternteile mit eigenen Freibeträgen und eigenen Zehnjahresfristen bereitstehen. Entscheidend ist, dass die Übertragung wirtschaftlich tragfähig ist und die formalen Voraussetzungen sauber dokumentiert sind.
Vermögensnachfolge: Immobilien und Unternehmen
Du willst dein Lebenswerk – ein Immobilienportfolio oder dein Unternehmen – an die nächste Generation übergeben, ohne dass Schenkung- oder Erbschaftsteuer einen erheblichen Teil davon verschluckt. Wir entwickeln Strategien aus dem Werkzeugkasten des Steuerrechts: vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, gestaffelte Übertragungen über die Zehnjahresfrist, optimierte Bewertung von Betriebsvermögen. Jede Gestaltung wird so aufgebaut, dass sie anerkannt ist und auch nach Jahren der Prüfung Bestand hat.
Dein Vorteil: beide Perspektiven
„Anerkannt" heißt: das Finanzamt schaut hin – und winkt durch. Bevor Sascha Albrecht Anwalt wurde, arbeitete er in einem Berliner Finanzamt und kennt damit beide Perspektiven. Er weiß, woran Gestaltungen in der Praxis scheitern, und baut deine Lösung so auf, dass sie auch nach Jahren der Prüfung Bestand hat. Genau diesen Unterschied geben wir an dich weiter.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Je früher du gestaltest, desto mehr Zeit hast du für gestaffelte Übertragungen unter Nutzung der Zehnjahresfrist. Wer mit 50 anfängt, hat zwei Stufen mehr zur Verfügung als wer mit 70 beginnt. Ein persönliches Gespräch klärt, was in deiner Situation realistisch ist.
Bereit für weniger Steuern?
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine Situation und zeigen dir, was für dich möglich ist.